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Wieso eine Privathaftplichtversicherung?
Oft reicht ein kleiner Augenblick der Unaufmerksamkeit, und schon ist ein Missgeschick entstanden: Beim überqueren der Straße übersiehst du einen Radfahrer, dieser muss ausweichen, stürzt und verletzt sich schwer. Gerade Personenschäden können sehr teuer werden. Im schlimmsten Fall musst du dein Leben lang zahlen. Dazu ist das Produkt, die Privathaftpflichtversicherung entstanden.
Die Haftung ist eine gesetzliche Pflicht daher wird Sie auch als Haftpflichtversicherung bezeichnet.
Die Privathaftpflichtversicherung zahlt Schäden, die du verursachst hast
Nach deutschen Gesetzt gilt: Verursachst du einen Schaden und jemand fordert von dir eine Entschädigung, dann wäre dies ein Fall für die Privathaftpflicht.
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus resultierenden Schadens verpflichtet“ (§ 823 BGB).
Die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf dich zukommen.
Was ist versichert?
Grundsätzlich sind das alle Sach-, Personen- & Vermögensschäden, die du oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zufügt.
Versichern kannst du zusätzlich deinen Ehepartner, Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft und die Kinder – sofern diese unverheiratet und minderjährig sind.
Für wen ist die Privathaftpflicht sinnvoll?
Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen. Als Basisversicherung für Jedermann wirklich sinnvoll und wichtig. Ohne Privathaftpflicht haftest du mir deinem privaten Vermögen.
Wieso eine Privathaftpflichtversicherung?
Oft reicht ein kleiner Augenblick der Unaufmerksamkeit, und schon ist ein Missgeschick entstanden: Beim überqueren der Straße übersiehst du einen Radfahrer, dieser muss ausweichen, stürzt und verletzt sich schwer. Gerade Personenschäden können sehr teuer werden. Im schlimmsten Fall musst du dein Leben lang zahlen. Dazu ist das Produkt, die Privathaftpflichtversicherung entstanden.
Die Haftung ist eine gesetzliche Pflicht daher wird Sie auch als Haftpflichtversicherung bezeichnet.
Die Haftpflicht zahlt Schäden, die du verursacht hast
Nach deutschen Gesetzt gilt: Verursachst du einen Schaden und jemand fordert von dir eine Entschädigung, dann wäre dies ein Fall für die Privathaftpflicht.
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus resultierenden Schadens verpflichtet“ (§ 823 BGB).
Die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf dich zukommen.
Was ist versichert?
Grundsätzlich sind alle Sach-, Personen- & Vermögensschäden, die du oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zufügst.
Versichern können du zusätzlich deinen Ehe-, Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft und deine Kinder – sofern diese unverheiratet und minderjährig sind.
Für wen ist die Privathaftpflicht sinnvoll?
Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen. Als Basisversicherung für Jedermann wirklich sinnvoll und wichtig. Ohne Privathaftpflicht haftest du mir deinem privaten Vermögen.
Wann leistet die Privathaftpflichtversicherung?
Wann leistet die Privathaftpflicht?
Die Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die du anderen Personen unabsichtlich zufügst. Unsere Bespiele zeigen dir, wie schnell eine Unachtsamkeit ein finanzielles Risiko wird. Eine private Haftpflichtversicherung schützt dich unter anderem in diesen Situationen:
Personenschaden
Als du eine Straße überqueren möchtest, übersiehst du einen schnell heranfahrenden Motorradfahrer, der sich nähert. Aufgrund eines Ausweichmanövers stürzt dieser unglücklich & bricht sich das Bein.
Schaden ca. 45.000,- €
Die private Haftpflichtversicherung kommt für die Krankenhaus- & Haushaltsführungs-kosten sowie Schmerzensgeld auf.
Sachschaden
Sie treffen sich im Freien mit einem guten Bekannten. Dieser zeigt Ihnen seine neues Errungenschaft. Als Sie sein neues Smartphone betrachten, fällt es Ihnen auf den Kiesboden - im Display entsteht ein Bruchschaden.
Schaden ca. 850,- €
Die Privathaftpflicht erstattet die Kosten für eine Reparatur oder für ein Ersatzgerät.
Vermögensschaden
In Eile überquerst du eine vielbefahrene Straße, die Fahrzeuge auf der Linksabiegespur versperren dir die Sicht auf die zweite Fahrspur. Durch die starke Bremsung verursacht ein Taxifahrer einen Auffahrunfall mit mehreren Autos. Neben den Reparaturkosten entstehen dem Taxiunternehmen durch den Ausfall ein Vermögensschaden.
Schaden ca. 6.500,- €
Die Privathaftpflichtversicherung erstattet neben den Reparaturkosten auch den Vermögensschaden.
Personenschaden
Als du eine Straße überqueren möchtest, übersiehst du einen schnell heranfahrenden Motorradfahrer, der sich nähert. Aufgrund eines Ausweichmanövers stürzt dieser unglücklich & bricht sich das Bein.
Schaden ca. 45.000,- €
Die private Haftpflichtversicherung kommt für die Krankenhaus- & Haushaltsführungs-kosten sowie Schmerzensgeld auf.
Sachschaden
Sie treffen sich im Freien mit einem guten Bekannten. Dieser zeigt Ihnen seine neues Errungenschaft. Als Sie sein neues Smartphone betrachten, fällt es Ihnen auf den Kiesboden - im Display entsteht ein Bruchschaden.
Schaden ca. 850,- €
Die Privathaftpflicht erstattet die Kosten für eine Reparatur oder für ein Ersatzgerät.
Vermögensschaden
In Eile überquerst du eine vielbefahrene Straße, die Fahrzeuge auf der Linksabiegespur versperren dir die Sicht auf die zweite Fahrspur. Durch die starke Bremsung verursacht ein Taxifahrer einen Auffahrunfall mit mehreren Autos. Neben den Reparaturkosten entstehen dem Taxiunternehmen durch den Ausfall ein Vermögensschaden.
Schaden ca. 6.500,- €
Die Privathaftpflichtversicherung erstattet neben den Reparaturkosten auch den Vermögensschaden.
Die Privathaftpflichtversicherung nützt dir auf weitere Arten:
Die Privathaftpflichtversicherung nützt dir auf weitere Arten:
Deine Privathaftpflichtversicherung prüft, ob du einen Schaden tatsächlich verursacht hast und ob die Schadenersatzforderungen durch die „geschädigte Person“ gerechtfertigt sind oder nicht.
Wenn nein, weist deine Versicherung für dich die Forderungen zurück. Gegebenenfalls weißt deine Privathaftpflichtversicherung diese auch gerichtlich zurück, sofern die „geschädigte Person“ mit einem Anwalt dagegen vorgeht. Dir entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Wenn du keine private Haftpflichtversicherung hast, musst du für den Schaden (wie oben beschrieben) trotzdem aufkommen und das manchmal in Millionenhöhe (z.B. wenn Personen geschädigt werden, und es zu dauerhaften Ersatzansprüchen kommt).
Deine Privathaftpflichtversicherung prüft, ob du einen Schaden tatsächlich verursacht hast und ob die Schadenersatzforderungen durch die „geschädigte Person“ gerechtfertigt sind oder nicht.
Wenn nein, weist deine Versicherung für dich die Forderungen zurück. Gegebenenfalls weißt deine Privathaftpflichtversicherung diese auch gerichtlich zurück, sofern die „geschädigte Person“ mit einem Anwalt dagegen vorgeht. Dir entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Wenn du keine private Haftpflichtversicherung hast, musst du für den Schaden (wie oben beschrieben) trotzdem aufkommen und das manchmal in Millionenhöhe (z.B. wenn Personen geschädigt werden, und es zu dauerhaften Ersatzansprüchen kommt).
Was ist in einer Privathaftpflicht enthalten und wann benötigt man zusätzlichen Schutz?
inklusive
Zusatzleistung (bzw. eigenständige Verträge notwendig)
Was ist in einer Privathaftpflicht enthalten und wann benötigt man zusätzlichen Schutz?
inklusive
Zusatzleistung (bzw. eigenständige Verträge notwendig)
Ist mein (Ehe-)Partner und/oder meine Kinder automatisch mitversichert?
Bei einem Single-Tarif sind die Partner und Kinder nicht automatisch versichert. Allerdings kannst du sie in den Tarif mit aufnehmen (auch nachträglich noch möglich). Falls du bereits einen Vertrag haben solltest, siehe bitte darin nach, ob hier ein Single-Tarif oder ein Familientarif versichert gilt. Grundsätzlich lässt sich eine Privathaftpflichtversicherung wie folgt abschließen:
Ist mein (Ehe-)Partner und/oder meine Kinder automatisch mitversichert?
Bei einem Single-Tarif sind die Partner und Kinder nicht automatisch versichert. Allerdings kannst du sie in den Tarif mit aufnehmen (auch nachträglich noch möglich). Falls du bereits einen Vertrag haben solltest, siehe bitte darin nach, ob hier ein Single-Tarif oder ein Familientarif versichert gilt. Grundsätzlich lässt sich eine Privathaftpflichtversicherung wie folgt abschließen:
Single (ohne Kinder): wenn du nur dich selbst absichern möchtest
Alleinerziehend (Single mit Kinder): wenn du dich & dein(e) Kind(er) versichern möchtest
Paare: wenn du dich & deine(-n) Partner(-in) versichern möchtest
Familie: wenn du dich, deine(-n) Partner(-in) & dein(e) Kind(er) versichern möchtest
Single (ohne Kinder)
Alleinerziehend (Single mit Kind(-er)
Paare: (Du & Partner/-in)
Familie: (Du, Partner/-in & Kind(-er)
Hinweise zur Privathaftpflichtversicherung?
Hinweise zur privaten Haftpflichtversicherung?
Zahlt meine Haftpflicht meine eigenen Schäden?
Nein. Deine Privathaftpflichtversicherung ist grundsätzlich dafür da, anderen eine Entschädigungsleistung zu bezahlen, wenn du den Schaden verursacht hast.
Ausnahme: Wenn du durch jemand Dritten geschädigt wirst, du also durch jemand anderen einen Schaden erleidest, derjenige aber nicht für den Schaden aufkommen kann – gibt es Tarife am Versicherungsmarkt, die dir bei einem solchen Ausfall, den eigenen Schaden begleicht.
Ein guter Grund dafür ist, dass die andere Person keine eigene Privathaftpflichtversicherung hat oder so wenig zum Leben besitzt, dass sie dir keinen Ausgleich zahlen kann.
Jeder dritte in Deutschland besitzt keine private Haftpflichtversicherung. So ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Forderungsausfall kommt, also gut möglich.
Tritt so ein Fall ein, gehst du vor Gericht um deine Schadenersatzforderungen durchzusetzen. Dort muss festgestellt werden, dass der Verursacher zahlungsunfähig ist. Im Anschluss reichst du das Urteil bei deiner eigenen Privathaftpflichtversicherung ein um die Entschädigungsleistung zu erhalten.
Zahlt meine Haftpflicht meine eigenen Schäden?
Nein. Deine Privathaftpflichtversicherung ist grundsätzlich dafür da, anderen eine Entschädigungsleistung zu bezahlen, wenn du den Schaden verursacht hast.
Ausnahme: Wenn du durch jemand Dritten geschädigt wirst, du also durch jemand anderen einen Schaden erleidest, derjenige aber nicht für den Schaden aufkommen kann – gibt es Tarife am Versicherungsmarkt, die dir bei einem solchen Ausfall, den eigenen Schaden begleicht.
Ein guter Grund dafür ist, dass die andere Person keine eigene Privathaftpflichtversicherung hat oder so wenig zum Leben besitzt, dass sie dir keinen Ausgleich zahlen kann.
Jeder dritte in Deutschland besitzt keine private Haftpflichtversicherung. So ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Forderungsausfall kommt, also gut möglich.
Tritt so ein Fall ein, gehst du vor Gericht um deine Schadenersatzforderungen durchzusetzen. Dort muss festgestellt werden, dass der Verursacher zahlungsunfähig ist. Im Anschluss reichst du das Urteil bei deiner eigenen Privathaftpflichtversicherung ein um die Entschädigungsleistung zu erhalten.
Du Hilfst! Dabei geht etwas kaputt. Zahlt meine Privathaftpflichtversicherung?
Wer kennt es nicht? Du möchtest bei einem Umzug eines Freundes helfen und dabei geht etwas kaputt. Dies fällt im Versicherungsjargon unter sogenannte Gefälligkeitsschäden.
Prinzipiell heißt es, wenn du jemandem helfen möchtest, also einen Gefallen tust, kannst du für entstehende Schäden die du verursacht hast, nicht haftbar gemacht werden.
Nun möchte man allerdings nicht, dass der Freund neben dem Umzugskosten auch noch die Kosten für den Schaden selbst tragen muss.
Bei vielen Produkten der verschiedenen Anbieter gelten Gefälligkeitsschäden mitversichert. Bei einem Neuabschluss achte also bitte immer darauf, dass diese wichtigen Punkte mitversichert gilt. Nutze dafür auch gerne unseren integrierten Leistungsvergleich.
Meist lohnt es sich, wenige Euro im Jahr mehr zu bezahlen. Denn schon für einen relativ geringen Jahresbeitrag leistet die Haftpflichtversicherung eine ganze Menge. Wenn du dich schon versicherst, dann richtig!
Du Hilfst! Dabei geht etwas kaputt. Zahlt meine Privathaftpflichtversicherung?
Wer kennt es nicht? Du möchtest bei einem Umzug eines Freundes helfen und dabei geht etwas kaputt. Dies fällt im Versicherungsjargon unter sogenannte Gefälligkeitsschäden.
Prinzipiell heißt es, wenn du jemandem helfen möchtest, also einen Gefallen tust, kannst du für entstehende Schäden die du verursacht hast, nicht haftbar gemacht werden.
Nun möchte man allerdings nicht, dass der Freund neben dem Umzugskosten auch noch die Kosten für den Schaden selbst tragen muss.
Bei vielen Produkten der verschiedenen Anbieter gelten Gefälligkeitsschäden mitversichert. Bei einem Neuabschluss achte also bitte immer darauf, dass diese wichtigen Punkte mitversichert gilt. Nutze dafür auch gerne unseren integrierten Leistungsvergleich.
Meist lohnt es sich, wenige Euro im Jahr mehr zu bezahlen. Denn schon für einen relativ geringen Jahresbeitrag leistet die Haftpflichtversicherung eine ganze Menge. Wenn du dich schon versicherst, dann richtig!
Welche Versicherungssummen sollten Sie nehmen?
In der Regel begleicht man kleinere Schäden sowieso vom eigenen Geld.
Für größere Sach- oder gar Personenschäden sind mit Summen in Millionenhöhe zu rechnen. Daher empfehlen wir dir dringend eine höhere Versicherungssumme z.B. von c. a. 50 Mio. € zu wählen. Vor allem weil es sich nicht wesentlich auf den Versicherungsbeitrag auswirkt. (Häufig sind Privathaftpflichtversicherungen mit einer Deckungssumme von 50 Mio. € günstiger als manche „Prestige-Anbieter“ mit einer Versicherungssumme von 10 Mio. €.
Was ersetzt die Haftpflichtversicherung?
Deine Privathaftpflichtversicherung ersetzt keine Neuanschaffungskosten. Sie ersetzt die beschädigte Sache zu dem Wert, zu dem es unmittelbar vor dem Schadeneintritt Wert gewesen wäre.
Ein Beispiel:
MacBook eines Bekannten umgeschmissen. Totalschaden.
Das Notebook war voll funktionsfähig, aber schon 5 Jahre alt.
Deine Privathaftpflicht bezahlt deinem Bekannten nicht den Anschaffungspreis von vor 5 Jahren, sondern nur den Gegenwert eines 5 Jahre alten MacBooks.
Welche Versicherungssummen solltest du nehmen?
In der Regel begleicht man kleinere Schäden sowieso vom eigenen Geld.
Für größere Sach- oder gar Personenschäden sind mit Summen in Millionenhöhe zu rechnen. Daher empfehlen wir dir dringend eine höhere Versicherungssumme z.B. von c. a. 50 Mio. € zu wählen. Vor allem weil es sich nicht wesentlich auf den Versicherungsbeitrag auswirkt. (Häufig sind Privathaftpflichtversicherungen mit einer Deckungssumme von 50 Mio. € günstiger als manche „Prestige-Anbieter“ mit einer Versicherungssumme von 10 Mio. €.
Was ersetzt die Haftpflichtversicherung?
Deine Privathaftpflichtversicherung ersetzt keine Neuanschaffungskosten. Sie ersetzt die beschädigte Sache zu dem Wert, zu dem es unmittelbar vor dem Schadeneintritt Wert gewesen wäre.
Ein Beispiel:
MacBook eines Bekannten umgeschmissen. Totalschaden.
Das Notebook war voll funktionsfähig, aber schon 5 Jahre alt.
Deine Privathaftpflicht bezahlt deinem Bekannten nicht den Anschaffungspreis von vor 5 Jahren, sondern nur den Gegenwert eines 5 Jahre alten MacBooks.
Zahlt meine Haftpflicht, wenn ich Schlüssel verliere?
Dies können wir dir leider nicht pauschal beantworten. Es kommt auf deinen geschlossenen Vertrag und die Details des Vertrages deiner Privathaftpflichtversicherung an.
Außerdem sind die Entschädigungsleistungen für den Austausch der Schließanlagen begrenzt. Meistens wird der Vertrag mit Schlüsselverlust mit einer zusätzlichen Selbstbeteiligung abgeschlossen.
Wir können das gerne für dich prüfen, komm dazu bitte einfach auf uns zu!
Greift meine Haftpflichtversicherung im Ausland?
Wenn du im Urlaub oder auf Dienstreise bist, kann es passieren, dass du versehentlich einen Schaden verursachen. Deine private Haftpflichtversicherung stärkt dir auch hier den Rücken und begleicht diese Schäden.
Zahlt meine Haftpflicht, wenn ich Schlüssel verliere?
Dies können wir dir leider nicht pauschal beantworten. Es kommt auf deinen geschlossenen Vertrag und die Details des Vertrages deiner Privathaftpflichtversicherung an.
Außerdem sind die Entschädigungsleistungen für den Austausch der Schließanlagen begrenzt. Meistens wird der Vertrag mit Schlüsselverlust mit einer zusätzlichen Selbstbeteiligung abgeschlossen.
Wir können das gerne für dich prüfen, komm dazu bitte einfach auf uns zu!
Greift meine Haftpflichtversicherung im Ausland?
Wenn du im Urlaub oder auf Dienstreise bist, kann es passieren, dass du versehentlich einen Schaden verursachen. Deine private Haftpflichtversicherung stärkt dir auch hier den Rücken und begleicht diese Schäden.
Kann ich meine Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen?
Falls eine abgeschlossene Versicherung zur Vorsorge (wie z.B. Kranken- oder Lebensversicherung) oder dem Erhalt deines Vermögens dient, können diese Versicherungsverträge von der Steuer abgesetzt werden.
Ja, so kannst du also auch deine Privathaftpflichtversicherung von der Steuer absetzen. Du kannst in der Regel, alle Arten von Haftpflichtverträgen steuerlich absetzen:
Privathaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Jagdhaftpflicht, Bauherrenhaftpflichts, Gewässerhaftpflicht, sowie Bootshaftpflicht usw.
Kann ich meine Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen?
Falls eine abgeschlossene Versicherung zur Vorsorge (wie z.B. Kranken- oder Lebensversicherung) oder dem Erhalt deines Vermögens dient, können diese Versicherungsverträge von der Steuer abgesetzt werden.
Ja, so kannst du also auch deine Privathaftpflichtversicherung von der Steuer absetzen. Du kannst in der Regel, alle Arten von Haftpflichtverträgen steuerlich absetzen:
Privathaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Jagdhaftpflicht, Bauherrenhaftpflichts, Gewässerhaftpflicht, sowie Bootshaftpflicht usw.
(FAQ) Häufige Fragen zur Privathaftpflichtversicherung
Wenn du mit deinem Partner zusammenziehst, könnt Ihr eure zwei getrennten Privathaftpflichtversicherungen auf eine gemeinsame reduzieren. Das Prinzip lautet: Der ältere der beiden Verträge bleibt bestehen und wird in eine Familienhaftpflicht umgewandelt. Der später abgeschlossene Vertrag wird aufgehoben. Teile einfach den beiden Versicherungen die Veränderungen mit.
Dass deine Kind(-er) über dich versichert sind, setzt einen Familientarif voraus. Dort sind:
- minderjährigen Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) ausnahmslos über dich versichert.
- Volljährige Kinder sind versichert, wenn sie nicht verheiratet sind und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Vorausgesetzt, deine Kinder befinden sich noch in einer Schulausbildung oder in der unmittelbar daran anschließenden beruflichen Erstausbildung. Dazu zählen eine betriebliche Ausbildung und ein Studium (Bachelor und direkt darauf folgender Master).
- Nach der Berufsausbildung sind volljährige Kinder über ihre Eltern versichert, wenn sie anschließend einen Grundwehr- oder Bundesfreiwilligendienst absolvieren. Gleiches gilt für das freiwillige soziale und ökologische Jahr.
- Werden Kinder nach der Erstausbildung arbeitslos, sind sie bis zu ein Jahr lang über ihre Eltern versichert. Auch für Wartezeiten (z. B. für einen Studienplatz) gilt der Versicherungsschutz von maximal einem Jahr.
Für den Versicherungsschutz von erwachsenen Kindern spielt es keine Rolle, ob Kinder und Eltern einen gemeinsamen Haushalt haben.
Das kommt auf dein Haustier an. Kleinere Haustiere - zum Beispiel Katzen, Vögel und Nager - sind in der Regel in der Privathaftpflicht versichert.
Größere Tiere wie beispielsweise Hunde und Pferde sind von der Privathaftpflicht ausgeschlossen. Sie sind über eine Tierhaftpflicht versicherbar. In einigen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht eine Pflichtversicherung.
Wenn du dir mit dem geschädigten Verwandten keine Privathaftpflicht teilst, werden solche Schäden ohne Probleme übernommen. In diesem Fall besteht kein Unterschied zwischen einem Verwandten oder einer fremden Person.
- Eigenschäden, das heißt Schäden, die du dir selbst, oder deinem Eigentum selbst zugefügt hast oder auch mitversicherte Personen
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Schäden, die dein Hund oder Pferd verursacht hat (Tierhalterhaftpflicht erforderlich)
- Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs entstehen (außer kleine Modellfahrzeuge)
Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist - im Gegensatz zur Kfz-Versicherung für Autobesitzer - nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wie wir bereits oben beschrieben haben, ist diese jedoch für absolut für jede Privatperson sinnvoll. Eine günstige und dennoch leistungsstarke private Haftpflichtversicherung findest du schnell und unkompliziert mit unserem Online Vergleichsrechner. Unser Rechner ist einfach zu bedienen, der Vergleich ist für dich kostenlos & schnell durchgeführt. Hast du einen geeigneten Anbieter gefunden, kannst du diesen auf Wunsch direkt online beantragen. Alternativ können wir dir selbstverständlich auch gerne ein unverbindliches Angebot zukommen lassen.
Eine gute Privathaftpflichtversicherung zeichnet sich durch mehrere Merkmale aus. Wichtig ist jedoch, dass die Versicherungssumme (auch Deckungssumme) nicht zu niedrig ist. Wir empfehlen dir mindestens eine Deckungssumme von 10. Mio. € abzuschließen bzw. eher höher.
Sowie diverse Zusatzleistungen wie, Schlüsselverlust, Forderungsausfalldeckung, Schäden durch deliktunfähige Kinder, Gefälligkeitsschäden, Mietsachschäden ect. Nutze dazu doch ganz einfach im Onlinerechner unsere "Vergleichen" Option. Hier kannst du deine Wunschtarife miteinander vergleichen und prüfen, ob die oben beschriebenen Leistungen enthalten sind.
In unserem Privathaftpflicht Vergleich siehst du sofort in der Gesamtübersicht anhand von Leistungspunkten , wie gut der jeweilige Tarif der angebotenen Gesellschaft ist.
Der frühestmögliche Beginn für deinen Versicherungsschutz ist der Tag nach Antragseingang. Wenn du heute einen Antrag online stellst, kann dein Versicherungsschutz bereits morgen beginnen. Wann dein Versicherungsschutz beginnen soll, bestimmst du natürlich selbst. Gib einfach bei der Antragsstellung das gewünschte Datum an. Sobald die Versicherung deinen Antrag annimmt, besteht Versicherungsschutz ab dem eingetragenen Datum.
Nein! Es gibt keine Wartezeiten in der Privathaftpflichtversicherung.
Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die du Dritten zufügst. Neben diesem Basis-Schutz gibt es etliche "Leistungserweiterungen" die in guten Tarifen meist bereits enthalten sind.
- Ausfalldeckung
- Schlüsselversicherung
- Gefälligkeitsschäden
- Mietsachschäden
- Ehrenamtliche Tätigkeit
Manche Haftpflichtversicherungen bieten eine sogenannte Best-Leistungs-Garantie an. Das heißt, wenn du nachweisen kannst, dass ein andere Privathaftpflichtversicherung in diesem Schadenfall gezahlt hätte, gelten die Leistungen des anderen Versicherers auch für deinen Vertrag.
Durch die Best-Leistungs-Garantie hebst du deinen Versicherungsschutz auf das höchste Niveau, das es in Deutschland aktuell gibt.
Trotz aller Vorzüge hat die Beste-Leistungs-Garantie auch Grenzen. Es gelten meist folgende Einschränkungen:
- Die Best-Leistungs-Garantie gilt nicht für Schäden, die über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen, also z.B. nicht für Schäden durch deliktunfähige Kinder. Um auch in solchen Fällen abgesichert zu sein, muss in deinem Vertrag dies mitversichert gelten.
- Die vereinbarte Deckungssumme/Versicherungssumme bleibt wie du es beantragt hast.
- Die Garantie gilt nicht für im Ausland verursachte Schäden, vorsätzlich verursachte Schäden sowie Eigenschäden
- Leistungen in Zusammenhang mit dem Gebrauch von versicherungspflichtigen Fahrzeugen bleibt ausgeschlossen
- Außerdem Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten und Hobbys, die separat versichert werden müssen (z.B. Berufs-, Betriebs- und Diensthaftpflicht- sowie Jagdhaftpflichtversicherung.
Eine private Haftpflichtversicherung hat 2 grundlegende Funktionen: Zum einen schützt sie dich bei berechtigten Schadenersatzanforderungen. Zum anderen wehrt sie unberechtigte Ansprüche gegen dich ab. Falls es nötig ist, geht die Versicherung gegen unberechtigte Forderungen auch für dich vor Gericht. Dabei trägt die Gesellschaft alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten. Daher spricht man dabei auch von einem passiven Rechtsschutz, der jedoch nicht mit einer Rechtsschutzversicherung zu verwechseln ist.
Einige Privathaftpflichttarife versichern auch sogenannte Mietsachschäden. Aber was ist das eigentlich? Nachstehend erfährst du einige Beispiele, damit du dir ein besseres Bild davon machen kannst:
- Schäden am Gebäude, zum Beispiel ein Wasserschaden wegen einer übergelaufenen Badewanne
- Schäden am Inventar, beispielsweise ein beim Rauchen entstandenes Brandloch in der Garnitur im Hotelzimmer
- Schäden an geliehenen, gemieteten und gepachteten Sachen - zum Bespiel, weil du dir für den Sommerurlaub eine Kamera eines Freundes ausleihst und diese versehentlich fallen lässt.
Wenn du ehrenamtlich z.B. in einem Sportverein tätig bist, kannst du diese Zusatzleistung in der Privathaftpflicht einschließen lassen. In vielen Tarifen ist die ehrenamtliche Tätigkeit bereits mitversichert. So bist du dann auch in Ausübung deines Ehrenamtes gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert.
Bist du Verbeamtet oder Angestellter im Öffentlichen Dienst, wie es z.B. Lehrer oder Polizisten sind, kannst du eine Diensthaftpflichtversicherung zu deiner Privathaftpflichtversicherung ergänzen. Diese schützt dich bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die in Zusammenhang mit der Ausübung deines Dienstes entstehen. Die Leistungen umfassen die Kostenübernahme bei grob fahrlässigen Vergehen und die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen gegen dich.
Prinzipiell erstmal nein. Der Basisschutz der Privathaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die du anderen unbeabsichtigt zufügst. Schäden die dir selbst entstehen dagegen nicht.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: In vielen leistungsstarken Tarifen der privaten Haftpflichtversicherung ist die sogenannte Forderungsausfalldeckung enthalten.
Bedingungen, damit die Forderungsausfalldeckung zum Tragen kommt ist:
- Du wurdest von jemanden geschädigt
- Der Verursacher ist bekannt
- Du hast gerichtlich einen Titel gegen den Verursacher erwirkt - das bedeutet, er wurde zur Zahlung verurteilt.
- Verursacher kann es nicht bezahlen.
- Keine andere Versicherung (beispielsweise deine Hausratversicherung) kommt für den Schaden auf.
Bei anderen Sparten wird durchaus zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit unterschieden. So nicht in der Privathaftpflichtversicherung wird dabei nicht zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit unterschieden. Daher sind solche Schäden versichert.
Einen Schaden den du verursacht hast, egal ob eine Person oder deren Eigentum, musst du nicht selbst bezahlen. Auch ein Schuldeingeständnis solltest du auf keinen Fall machen. Es zählt zu den Leistungen deiner Privathaftpflichtversicherung, die Angelegenheit für dich zu prüfen und auch zu regeln.
Bei berechtigten Schadenersatzforderungen übernimmt deine Versicherung die Kosten.
Bei unbegründeten Ansprüchen wehrt deine Versicherung die Kosten für dich ab - bei Bedarf auch vor Gericht. Dabei trägst du keine zusätzlichen gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten
(FAQ) Häufige Fragen zur Privathaftpflichtversicherung
Wenn du mit deinem Partner zusammenziehst, könnt Ihr eure zwei getrennten Privathaftpflichtversicherungen auf eine gemeinsame reduzieren. Das Prinzip lautet: Der ältere der beiden Verträge bleibt bestehen und wird in eine Familienhaftpflicht umgewandelt. Der später abgeschlossene Vertrag wird aufgehoben. Teile einfach den beiden Versicherungen die Veränderungen mit.
Dass deine Kind(-er) über dich versichert sind, setzt einen Familientarif voraus. Dort sind:
- minderjährigen Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) ausnahmslos über dich versichert.
- Volljährige Kinder sind versichert, wenn sie nicht verheiratet sind und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Vorausgesetzt, deine Kinder befinden sich noch in einer Schulausbildung oder in der unmittelbar daran anschließenden beruflichen Erstausbildung. Dazu zählen eine betriebliche Ausbildung und ein Studium (Bachelor und direkt darauf folgender Master).
- Nach der Berufsausbildung sind volljährige Kinder über ihre Eltern versichert, wenn sie anschließend einen Grundwehr- oder Bundesfreiwilligendienst absolvieren. Gleiches gilt für das freiwillige soziale und ökologische Jahr.
- Werden Kinder nach der Erstausbildung arbeitslos, sind sie bis zu ein Jahr lang über ihre Eltern versichert. Auch für Wartezeiten (z. B. für einen Studienplatz) gilt der Versicherungsschutz von maximal einem Jahr.
Für den Versicherungsschutz von erwachsenen Kindern spielt es keine Rolle, ob Kinder und Eltern einen gemeinsamen Haushalt haben.
Das kommt auf dein Haustier an. Kleinere Haustiere - zum Beispiel Katzen, Vögel und Nager - sind in der Regel in der Privathaftpflicht versichert.
Größere Tiere wie beispielsweise Hunde und Pferde sind von der Privathaftpflicht ausgeschlossen. Sie sind über eine Tierhaftpflicht versicherbar. In einigen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht eine Pflichtversicherung.
Wenn du dir mit dem geschädigten Verwandten keine Privathaftpflicht teilst, werden solche Schäden ohne Probleme übernommen. In diesem Fall besteht kein Unterschied zwischen einem Verwandten oder einer fremden Person.
- Eigenschäden, das heißt Schäden, die du dir selbst, oder deinem Eigentum selbst zugefügt hast oder auch mitversicherte Personen
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Schäden, die dein Hund oder Pferd verursacht hat (Tierhalterhaftpflicht erforderlich)
- Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs entstehen (außer kleine Modellfahrzeuge)
Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist - im Gegensatz zur Kfz-Versicherung für Autobesitzer - nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wie wir bereits oben beschrieben haben, ist diese jedoch für absolut für jede Privatperson sinnvoll. Eine günstige und dennoch leistungsstarke private Haftpflichtversicherung findest du schnell und unkompliziert mit unserem Online Vergleichsrechner. Unser Rechner ist einfach zu bedienen, der Vergleich ist für dich kostenlos & schnell durchgeführt. Hast du einen geeigneten Anbieter gefunden, kannst du diesen auf Wunsch direkt online beantragen. Alternativ können wir dir selbstverständlich auch gerne ein unverbindliches Angebot zukommen lassen.
Eine gute Privathaftpflichtversicherung zeichnet sich durch mehrere Merkmale aus. Wichtig ist jedoch, dass die Versicherungssumme (auch Deckungssumme) nicht zu niedrig ist. Wir empfehlen dir mindestens eine Deckungssumme von 10. Mio. € abzuschließen bzw. eher höher.
Sowie diverse Zusatzleistungen wie, Schlüsselverlust, Forderungsausfalldeckung, Schäden durch deliktunfähige Kinder, Gefälligkeitsschäden, Mietsachschäden ect. Nutze dazu doch ganz einfach im Onlinerechner unsere "Vergleichen" Option. Hier kannst du deine Wunschtarife miteinander vergleichen und prüfen, ob die oben beschriebenen Leistungen enthalten sind.
In unserem Privathaftpflicht Vergleich siehst du sofort in der Gesamtübersicht anhand von Leistungspunkten , wie gut der jeweilige Tarif der angebotenen Gesellschaft ist.
Der frühestmögliche Beginn für deinen Versicherungsschutz ist der Tag nach Antragseingang. Wenn du heute einen Antrag online stellst, kann dein Versicherungsschutz bereits morgen beginnen. Wann dein Versicherungsschutz beginnen soll, bestimmst du natürlich selbst. Gib einfach bei der Antragsstellung das gewünschte Datum an. Sobald die Versicherung deinen Antrag annimmt, besteht Versicherungsschutz ab dem eingetragenen Datum.
Nein! Es gibt keine Wartezeiten in der Privathaftpflichtversicherung.
Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die du Dritten zufügst. Neben diesem Basis-Schutz gibt es etliche "Leistungserweiterungen" die in guten Tarifen meist bereits enthalten sind.
- Ausfalldeckung
- Schlüsselversicherung
- Gefälligkeitsschäden
- Mietsachschäden
- Ehrenamtliche Tätigkeit
Manche Haftpflichtversicherungen bieten eine sogenannte Best-Leistungs-Garantie an. Das heißt, wenn du nachweisen kannst, dass ein andere Privathaftpflichtversicherung in diesem Schadenfall gezahlt hätte, gelten die Leistungen des anderen Versicherers auch für deinen Vertrag.
Durch die Best-Leistungs-Garantie hebst du deinen Versicherungsschutz auf das höchste Niveau, das es in Deutschland aktuell gibt.
Trotz aller Vorzüge hat die Beste-Leistungs-Garantie auch Grenzen. Es gelten meist folgende Einschränkungen:
- Die Best-Leistungs-Garantie gilt nicht für Schäden, die über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehen, also z.B. nicht für Schäden durch deliktunfähige Kinder. Um auch in solchen Fällen abgesichert zu sein, muss in deinem Vertrag dies mitversichert gelten.
- Die vereinbarte Deckungssumme/Versicherungssumme bleibt wie du es beantragt hast.
- Die Garantie gilt nicht für im Ausland verursachte Schäden, vorsätzlich verursachte Schäden sowie Eigenschäden
- Leistungen in Zusammenhang mit dem Gebrauch von versicherungspflichtigen Fahrzeugen bleibt ausgeschlossen
- Außerdem Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten und Hobbys, die separat versichert werden müssen (z.B. Berufs-, Betriebs- und Diensthaftpflicht- sowie Jagdhaftpflichtversicherung.
Eine private Haftpflichtversicherung hat 2 grundlegende Funktionen: Zum einen schützt sie dich bei berechtigten Schadenersatzanforderungen. Zum anderen wehrt sie unberechtigte Ansprüche gegen dich ab. Falls es nötig ist, geht die Versicherung gegen unberechtigte Forderungen auch für dich vor Gericht. Dabei trägt die Gesellschaft alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten. Daher spricht man dabei auch von einem passiven Rechtsschutz, der jedoch nicht mit einer Rechtsschutzversicherung zu verwechseln ist.
Einige Privathaftpflichttarife versichern auch sogenannte Mietsachschäden. Aber was ist das eigentlich? Nachstehend erfährst du einige Beispiele, damit du dir ein besseres Bild davon machen kannst:
- Schäden am Gebäude, zum Beispiel ein Wasserschaden wegen einer übergelaufenen Badewanne
- Schäden am Inventar, beispielsweise ein beim Rauchen entstandenes Brandloch in der Garnitur im Hotelzimmer
- Schäden an geliehenen, gemieteten und gepachteten Sachen - zum Bespiel, weil du dir für den Sommerurlaub eine Kamera eines Freundes ausleihst und diese versehentlich fallen lässt.
Wenn du ehrenamtlich z.B. in einem Sportverein tätig bist, kannst du diese Zusatzleistung in der Privathaftpflicht einschließen lassen. In vielen Tarifen ist die ehrenamtliche Tätigkeit bereits mitversichert. So bist du dann auch in Ausübung deines Ehrenamtes gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert.
Bist du Verbeamtet oder Angestellter im Öffentlichen Dienst, wie es z.B. Lehrer oder Polizisten sind, kannst du eine Diensthaftpflichtversicherung zu deiner Privathaftpflichtversicherung ergänzen. Diese schützt dich bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die in Zusammenhang mit der Ausübung deines Dienstes entstehen. Die Leistungen umfassen die Kostenübernahme bei grob fahrlässigen Vergehen und die Abwehr von unberechtigten Schadenersatzansprüchen gegen dich.
Prinzipiell erstmal nein. Der Basisschutz der Privathaftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die du anderen unbeabsichtigt zufügst. Schäden die dir selbst entstehen dagegen nicht.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: In vielen leistungsstarken Tarifen der privaten Haftpflichtversicherung ist die sogenannte Forderungsausfalldeckung enthalten.
Bedingungen, damit die Forderungsausfalldeckung zum Tragen kommt ist:
- Du wurdest von jemanden geschädigt
- Der Verursacher ist bekannt
- Du hast gerichtlich einen Titel gegen den Verursacher erwirkt - das bedeutet, er wurde zur Zahlung verurteilt.
- Verursacher kann es nicht bezahlen.
- Keine andere Versicherung (beispielsweise deine Hausratversicherung) kommt für den Schaden auf.
Bei anderen Sparten wird durchaus zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit unterschieden. So nicht in der Privathaftpflichtversicherung wird dabei nicht zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit unterschieden. Daher sind solche Schäden versichert.
Einen Schaden den du verursacht hast, egal ob eine Person oder deren Eigentum, musst du nicht selbst bezahlen. Auch ein Schuldeingeständnis solltest du auf keinen Fall machen. Es zählt zu den Leistungen deiner Privathaftpflichtversicherung, die Angelegenheit für dich zu prüfen und auch zu regeln.
Bei berechtigten Schadenersatzforderungen übernimmt deine Versicherung die Kosten.
Bei unbegründeten Ansprüchen wehrt deine Versicherung die Kosten für dich ab - bei Bedarf auch vor Gericht. Dabei trägst du keine zusätzlichen gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten
Tipp
UPDATE Garantie. Mit diesem starken Leistungseinschluss, profitiert dein Vertrag nachträglich automatisch von besseren Leistungen. Im Leistungsvergleich häufig genannt: "Künftige Leistungsverbesserungen gelten automatisch mitversichert".
Privathaftpflichtversicherung im Test: Testsieger findest du bei insurBro
Privathaftpflicht im Test: Testieger bei uns
Privathaftpflichtversicherungen werden regelmäßig von Ratingagenturen und Verbrauchermagazinen unter die Lupe genommen. Regelmäßig stellt Finanztest über 300 Tarife auf deren Prüfstand. untersucht wurden im Herbst 2019 Familientarife mit einer Versicherungssumme von mindestens 10 Mio. € – ohne Selbstbeteiligung. Das Fazit lautet: „Bei älteren Verträgen lohnt sich oft ein Wechsel.“
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Dank Privathaftpflicht Vergleich zum passenden Tarif
Versicherungen leicht gemacht! Die Angebote zu einer Privathaftpflichtversicherung ist wirklich sehr groß. Die Suche nach einer passenden privaten Haftpflicht muss jedoch nicht lange dauern und schwierig sein! In unserem Vergleich siehst du die wichtigsten Daten auf einen Blick.
Welcher Anbieter garantiert dir einen klasse Schutz mit einem guten Preis-/ Leistungsverhältnis? Ohne große Umwege zum Ziel: Mithilfe der Regler kannst du die Eckdaten ändern, das Ergebnis verfeinern und Einfluss auf die Sortierung nehmen. Und wir schaffen für dich die nötige Transparenz. Neben der großen Vielzahl von 443 Tarifen, bekommst du eine gute Preisübersicht mit Vergleichsoptionen womit du auch das optimale Sparpotenzial von bis zu 90% erzielen kannst. Durch unseren kostenlosen und unverbindlichen Privathaftpflicht Vergleich erhältst du ein Versicherungsprodukt welches auf deine Bedürfnisse zugeschnitten ist. Um die ausführlichen Tarifinformationen aufzurufen, klicke einfach auf „Tarifdetails“ oder vergleiche direkt die gewünschten Tarife miteinander.
So bekommst du mit wenigen Klicks deinen Wunschtarif: Direkt aus unserem Privathaftpflicht Vergleich kannst du im Handumdrehen deine neue Privathaftpflicht-Police online beantragen.
Privathaftpflicht Vergleich
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Was kostet eine Privathaftpflichtversicherung?
So preiswert kann eine Privathaftpflichtversicherung sein. Was kostet so eine Privathaftpflicht eigentlich? Exemplarisch haben wir für dich 3 unterschiedliche Lebenssituationen dargestellt. Und du siehst sehr schnell, es kostet wenig und bietet viel.
Lebenssituation
Jahresbeitrag*
Single
ab 26,35 €
Paare
ab 39,98 €
Single (mit Kind(-er)
ab 42,41 €
Familie (mit Kind(-er)
ab 42,41 €
*Alle Preise inkl. 19% Versicherungssteuer
Weitere Vorteile für InsurBro Kunden
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Persönliche Experten
Dir stehen persönliche Experten bei insurBro mit Rat & Tat zur Seite
via Internet von überall aus
Durch unseren 24/7 Onlineservice kannst du jederzeit und von jedem Endgerät deine Versicherungen vergleichen, managen und rund um die Uhr einen Schaden melden
Kundenzufriedenheit
Wir bieten dir moderne Produkte mit schnellen Prozessen und zuverlässigen Service aus einer Hand
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